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LLGEMEINE

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

GESCHÄFTS-BEDINGUNGEN

1. Präambel

Die ms marketing CONSULT GmbH ist Betreiber von pferdewelten.online, einer Plattform für Pferdefreunde, mit der wir die Ziele verfolgen, Wissen rund um Pferde auf einer Plattform zu vereinen und Pferdeliebhaber zu vernetzen. Ausstellern und Sponsoren wird in diesem Rahmen die Möglichkeit geboten, sich potentiellen Kunden zu präsentieren und mit ihnen in Kontakt zu treten. Die Plattform ist über einen Webbrowser auf allen Endgeräten nutzbar und kann nach Registrierung von Besuchern kostenlos genutzt werden. Vor diesem Hintergrund schließen die Vertragsparteien folgende Vereinbarungen.

2. Definitionen

2.1 „Betreiber“ ist die juristische Person ms marketing CONSULT GmbH, die die Plattform pferdewelten.online betreibt.

2.2 „Aussteller“ bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die durch eine ausdrückliche Vereinbarung mit dem Betreiber zur Nutzung eines Messestandes berechtigt wird.

2.3 „Messestand“ bezeichnet eine Werbefläche, die dem Aussteller zur freien Gestaltung oder zur Gestaltung gemäß den vorgegebenen Formaten zur Verfügung steht.

2.4 „Software“ bezeichnet die vom Drittanbieter EXPO-IP GmbH, Darmstadt gestellte Plattform und deren technischen Veränderungen und Optimierungen.

2.5 „Plattform“ bezeichnet die vom Betreiber modifizierte Software-Lösung pferdewelten.online, auf der der Aussteller eine Werbefläche platziert, unter anderen in Form eines Messestandes, gemäß der Preisliste und Bestellung, platziert.

2.6 „Bestellformular“ bezeichnet ein Formular, dass der Betreiber dem Aussteller in elektronischer oder gedruckter Form zur Verfügung stellt. Anhand dieses Formulars kann der Aussteller ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages gemäß diesen AGBs abgeben.

2.7 „Vertrag“ bezeichnet diesen Vertrag, der auch das Bestellformular und die Produktbeschreibung umfasst, in denen weitere Informationen über die Funktionen der Plattform verfügbar sind.

2.8 „Inhalt“ schließt alle Inhalte ein, die der Betreiber und Aussteller auf der Plattform verarbeiten. Eingeschlossen sind hierbei unter anderem auch Texte, Bilder, Webseiten, Applikationen und Hyperlinks.

2.9 „Teilnehmer“ bezeichnet Personen, die als Aussteller oder Besucher die Plattform besuchen.

2.10 „Vertragsbeginn“ bezeichnet den Beginn dieser Vereinbarung.

2.11 „Laufzeit“ bezeichnet die Zeit, in der der Messestand den Teilnehmern zur Verfügung steht. Die Gestaltung des Messestandes ist in dieser Zeit nicht inkludiert.

3. Zustandekommen von Verträgen

Bei Vertragsabschluss über das bereitgestellte Online-Formular stellt die Auswahl des Feldes mit der Beschreibung „Ich melde mich verbindlich für die Pferdewelten.online an – bitte senden Sie mir eine Auftragsbestätigung“ oder eine Beschreibung mit entsprechender Bedeutung das verbindliche Vertragsangebot des Ausstellers entsprechend dieser Bestimmungen, dar. Demnach obliegt es dem Betreiber das Angebot anzunehmen. Die Annahme erfolgt durch die Zusendung der Auftragsbestätigung durch den Betreiber.

4. Bereitstellung und Veröffentlichung

4.1 Der Aussteller erhält nach Abschluss des Vertrags Informationen zu den einzureichenden Unterlagen.

4.2 Der Betreiber gewährt dem Aussteller ein nicht ausschließliches, weltweites Recht zur Nutzung des Messestandes während der vereinbarten Laufzeit. Der Messestand ist nur während dieser auf der Plattform sichtbar und erreichbar.

4.3 Der Aussteller erhält einen Zugang zur Plattform zur Einsicht und nach Absprache, zur Betreuung des Messestandes.

4.4 Der Aussteller verpflichtet sich ausschließlich die dem gebuchten Leistungspaket entsprechenden Aktionen zu verwenden. Erweitert der Aussteller die Leistungen, abweichend vom geschlossenen Vertrag, werden diese zusätzlichen Funktionen seitens des Betreibers berechnet.

4.5 Die Erstellung des Messetandes erfolgt schnellstmöglich nach Auftragserteilung und vollständiger Übermittlung der erforderlichen Unterlagen.

4.6 Die Nutzungszeit beginnt mit der Veröffentlichung und Erreichbarkeit des Messestandes.

5. Pflichten des Ausstellers

5.1 Der Aussteller verpflichtet sich die Log-In Daten für den Messestand sorgfältig aufzubewahren, Überlassung der Log-In Daten erfolgt dabei nur an berechtigte Dritte. Ferner erfolgt die Überlassung der Log-In Daten an Dritte auf eigenes Risiko des Ausstellers.

5.2 Auftretende Fehler an der Software oder der Plattform sind dem Betreiber schnellstmöglich mitzuteilen, eine genaue Beschreibung und etwaige Protokolle sind hilfreich.

5.3 Der Aussteller muss bei der Nutzung der Plattform alle Rechtsvorschriften beachten. Darüber hinaus verpflichtet er sich nach außen sichtbar über den Umgang mit Personenbezogenen Daten gemäß Art. 13, 14 DSGVO zu informieren.

5.4 Für die Inhalte des Messestandes ist der Aussteller verantwortlich. Der Betreiber überprüft die Inhalte erst dann, wenn von Dritten ein Rechtsverstoß angezeigt wird. In diesem Fall stellt der Aussteller den Betreiber von allen Ansprüchen Dritter frei. Unabhängig davon ist der Betreiber berechtigt, Inhalte zu entfernen, die von Dritten dem Betreiber gegenüber als rechtswidrig angezeigt wurden.

5.5 Vom Betreiber bereitgestellte Vorlagen dürfen nur innerhalb der pferdewelten.online genutzt werden. Eine Nutzung zu Werbezwecken ist gestattet, wenn die Bewerbung sich ausschließlich auf die Plattform pferdewelten.online bezieht. Siehe Ziffer 9 Nutzungsrechte.

5.6 Der Aussteller ist verpflichtet, die innerhalb der Plattform erhobenen Daten, auch außerhalb der Plattform ordnungsgemäß zu sichern.

5.7 Der Aussteller ist verpflichtet, im Bestellformular ausschließlich wahre Angaben zu machen und den Betreiber im Falle der Änderung angegebener Umstände zu informieren.

6. Support und Service-Level

6.1 Der Aussteller erhält vom Betreiber innerhalb der Laufzeit die vertraglich vereinbarten Änderungen an der Plattform zu einem von ihm gewünschten Zeitpunkt, nach Absprache. Einen Supportservice bei eigenständiger Anpassung wird nicht gewährleistet.

6.2 Dem Aussteller wird eine Erreichbarkeit der Plattform von 99,5% bezogen auf den Kalendermonat zugesichert. Nicht eingeschlossen sind Gründe, die außerhalb des Einfluss- und Verantwortungsbereichs des Software- und des Plattformbetreibers liegen.

6.3 Fallen Softwareseitige Wartungsarbeiten an, wird der Aussteller hiervon zum frühestmöglichen Zeitpunkt, jedoch maximal drei Werktage vor diesen informiert. Die Wartungsarbeiten finden grundsätzlich zwischen 22:00-1:00 Uhr statt und sind von einem Einfluss auf die Laufzeit ausgenommen.

6.4 Wartungsarbeiten durch den Betreiber werden grundsätzlich 7 Tage im Voraus angekündigt. Tage, an denen die Plattform aufgrund von Anpassungen durch den Betreiber nicht zur Verfügung steht, wird die Vertragslaufzeit um die Anzahl der nicht zur Verfügung stehenden Tage verlängert.

7. Vergütung

7.1 Der Aussteller verpflichtet sich, an den Betreiber das im Angebot vereinbarte Entgelt zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer zu bezahlen.

7.2 Der Anbieter wird dem Kunden nach Vertragsschluss eine Rechnung über das vertraglich geschuldete Entgelt übersenden.

7.3 Die Vergütung ist jeweils für die gesamte Vertragslaufzeit im Voraus innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

7.4. Abweichend von Angebot und Rechnung, kann der Aussteller den Leistungsumfang gebührenpflichtig erweitern oder weitere Services hinzubuchen. Die Abrechnung erfolgt auf Basie der jeweils gültigen Preisliste.

8. Geheimhaltung und Datenschutz

8.1 Die Parteien vereinbaren, über vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren. Diese Verpflichtung besteht für einen Zeitraum von 2 Jahren nach Beendigung des Vertrags fort.

8.2 Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,

(a) die dem Empfänger oder Dritten bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren – auch öffentlich oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;

(b) die aufgrund einer gerichtlichen oder behördlichen Anordnung oder wegen gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich, wird der zur Offenlegung Verpflichtete den Vertragspartner vorab unterrichten und die Möglichkeit einräumen, gegen die Offenlegung vorzugehen.

8.3 Beide Parteien werden Dritten (bspw. Beratern, externen Mitarbeitern) nur Einblick und Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, wenn sie zur Geheimhaltung im Rahmen dieses Vertrages verpflichtet wurden oder einem Berufsgeheimnis unterliegen. Mitarbeiter beider Parteien, die Zugang zu den vertraulichen Informationen haben, sind ebenso zur Geheimhaltung zu verpflichten, auch nach ihrem Ausscheiden, im arbeitsrechtlich zulässigen Umfang.

8.4 Über die Plattform eingestellte Inhalte sind alleiniges Eigentum des Ausstellers und werden bei Vertragsende gelöscht, wenn nichts anderes vereinbart wird.

8.5 Für die personenbezogenen Daten von Messeteilnehmern und Ausstellern ist der Betreiber die verantwortliche Stelle im Sinne des geltenden Datenschutzrechts. Im Rahmen des datenschutzkonformen Einsatzes auf pferdewelten.online hat der Plattform-Betreiber mit dem Software-Betreiber einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung vereinbart. Wurde keine anderslautenden Vereinbarung in Schriftform getroffen, ist der Betreiber berechtigt, die in Verbindung mit der Präsenz / dem Messestand, während der Nutzungszeit der Maßnahme entstandenen und gespeicherten Daten 30 Tage nach Ende der Nutzungszeit zu löschen. Der Betreiber ist autorisiert und verpflichtet die gespeicherten Daten nach Vertragsende noch für 30 weitere Tage zu speichern, um diese dem Kunden auf Anfrage übertragen zu können. Abweichend davon, kann der Kunde schriftlich eine frühere Löschung beantragen. Mit Ablauf dieser 30 Tage-Frist werden die Daten unwiderruflich gelöscht.

9. Nutzungsrechte

9.1 Rechteinhaber an allen an der Plattform bestehenden Immaterialgüterrechten sowie an der Marke pferdewelten.online und aller verbundenen Domains ist und bleibt immer der Plattform-Betreiber. Dies gilt auch für Domains, die im Rahmen des Geschäfts-verhältnisses bereitgestellt wurden.

9.2 Der Aussteller erhält für die vereinbarten Vertragsgegenstände das zeitlich begrenzt Nutzungsrecht. Nimmt der Aussteller Vertragsgegenstände in Benutzung, die frühere ersetzen sollen, so erlischt das Nutzungsrecht an dem ersetzten Vertragsgegenstand.

10. Gewährleistung

10.1 Die Grundlage für die Funktionalität der Plattform ist dieser Vertrag inklusive seiner Anlagen. Öffentliche Leistungsangaben und Spezifikationen z. B. in Werbemitteln, sind keine Beschaffenheitsangabe. Der Betreiber verpflichtet sich die in diesem Vertrag zugesicherte Funktionalität zu gewährleisten.

10.2 Bei der Mangelfeststellung und Mangelbeseitigung unterstützen und Einsicht in seine Unterlagen gewähren, denen Details zum Auftreten und Umfang eines eventuellen Mangels zu entnehmen sind.

10.3 Mögliche Mängelgewährleistungsansprüche verjähren nach 12 Monaten.

11. Haftungsbegrenzung

11.1 Die Haftung des Betreibers gilt wie in den die nachfolgenden Regelungen beschrieben, für alle Schadensersatzansprüche und Haftungsfälle, unabhängig davon, auf welchem Rechtsgrund sie beruhen. Eine Ausnahme hiervon bilden: 1) Ansprüche des Ausstellers wegen Schäden aus der Verletzungvon Leben, Körper und Gesundheit, 2) das Fehlen einer Beschaffenheit, für die der Betreiber eine Garantie übernommen hat, 3) bei arglistigem Verschweigen eines Mangels durch den Betreiber 4) Ansprüche wegen vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Betreibers selbst, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen (d) Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Die in 11.1. geregelten Ausnahmen unterliegen den gesetzlichen Regelungen.

11.2 Bei einer leicht fahrlässigen Schadensverursachung haftet der Betreiber nur wenn wesentliche Pflichten durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen verletzt wurden. Die Haftung ist beschränkt auf den Ersatz des typischen und bei Vertragsschluss für den Aussteller vorhersehbaren Schadens. Darüber hinaus ist eine Haftung des Betreibers bei leicht oder einfach fahrlässiger Schadensverursachung ausgeschlossen.

11.3 Soweit der Betreiber haftet, ist die Haftung gegenüber dem Aussteller pro Schadensfall auf die Auftragskosten beschränkt. Droht ein höherer Schaden, macht der Aussteller den Betreiber rechtzeitig hierauf aufmerksam.

11.4 Schadensersatzansprüche des Ausstellers verjähren in einem Jahr beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem die Ansprüche entstanden sind und der Aussteller von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis verjähren die Ansprüche in fünf Jahren von ihrer Entstehung an und ohne Rücksicht auf Ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in zehn Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an (Höchstfrist).

12. Laufzeit des Vertrages und Nutzungszeit

12.1 Der Vertrag beginnt grundsätzlich mit Vertragsschluss und hat eine Laufzeit entsprechend der individuell getroffenen Vereinbarungen. Er endet mit dem Ablauf der Nutzungszeit, die mit der Veröffentlichung des Messestandes beginnt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

12.2 Wenn der Aussteller innerhalb der Laufzeit nach 12.1. die Nutzungszeit startet, endet die Vertragslaufzeit abweichend von Ziffer 12.1 mit Ablauf der Nutzungszeit.

12.3 Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit ist frühestens 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit möglich. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit bedarf der Schriftform.

12.4 Jeder bestellte Messestand kann während der Laufzeit ausschließlich für die jeweils vereinbarte Nutzungszeit genutzt werden.

12.5 Ausgenommen von diesem Paragrafen ist das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund. Die Kündigung bedarf dabei der Schriftform.

13. Referenznennung

Software- und Plattformbetreiber haben vereinbart, den Aussteller inklusive Firmennamen und Logo zu Referenzzwecken auf Ihren Webseiten sowie in Online und Offline-Marketingmaterialien wie beispielsweise, aber nicht ausschließlich, in Flyern und Produktpräsentationen zu nennen und den Aussteller-Messestand zu zeigen.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Die Vertragspartner tragen die Kosten, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Erfüllung entstehen selbst.

14.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Vorschriften des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts.

14.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Veranstalters, auch dann, wenn Ansprüche im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden.

14.4 Sämtliche Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

14.5 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages aus irgendeinem Grund rechtlich unwirksam sein oder werden bzw. sollte dieser Vertrag eine Lücke aufweisen, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung oder die vertragliche Lücke durch eine Regelung zu ergänzen, die die Parteien gewählt hätten, wenn sie den die Unwirksamkeit begründenden Umstand oder die Vertragslücke zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gekannt hätten.